Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale GKD Recklinghausen ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Webpräsenzen www.gkd-re.de sowie darin enthaltene Servicelinks auf services.gkd-re.de sowie karriere.gkd-re.de. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen des BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik BITV NRW vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.

Die Unvereinbarkeiten sowie Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Die folgenden nicht barrierefreien Inhalte und Bestandteile werden schnellstmöglich korrigiert und barrierefrei bereitgestellt:

  • Tabindezes sind teilweise erforderlich, um die Bedienung per Tastatur zu gewährleisten
  • Fehlende leichte Sprache, Verwendung von nicht erklärten Fachbegriffen
  • Teilweise fehlende Auszeichnung von Abkürzungen sowie Akronymen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV. 

Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf www.gkd-re.de auf Inhalte gestoßen,

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind?

Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik, über unser Kontaktformular zukommen.

Die zuständige Stelle, die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist, ist der Geschäftsführer der GKD Recklinghausen, Herr Sören Kuhn.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der GKD Recklinghausen nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen prüft die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.

Die Überwachungsstelle ist beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.

Die Überwachungsstelle ist per E-Mail ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Überwachungsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik