Die Gemeinsame Kommunale Datenzentrale GKD Recklinghausen ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 3 Absatz 1 Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.gkd-re.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit den Anforderungen der BITV NRW in Verbindung mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Hinweis: Die nachfolgend genannten Kriterien beziehen sich auf die WCAG 2.1 ↗ in Verbindung mit der BITV NRW (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW) ↗. Die in Klammern angegebenen Nummern entsprechen der deutschen Nummerierung nach Anlage 1 der BITV 2.0.
Eingebettete Inhalte über iFrames
Auf einzelnen Seiten der Webseite werden Inhalte über iFrames eingebunden (z.B. Kartenmaterial, Videos oder interaktive Formulare von Drittanbietern). Diese Inhalte sind zum Teil nicht vollständig barrierefrei, da sie entweder keine ausreichende semantische Auszeichnung enthalten, für assistive Technologien nicht zugänglich sind oder nicht vollständig per Tastatur bedienbar sind.
Je nach Quelle der eingebetteten Inhalte liegt die Barrierefreiheit außerhalb unseres direkten Einflussbereichs. Dies betrifft insbesondere Inhalte von Drittanbietern, für die keine Gewähr für eine BITV-konforme Gestaltung übernommen werden kann.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienung (BITV 2.0: 9.2.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert (BITV 2.0: 9.4.1.2)
Eingeschränkt barrierefreie PDF-Dokumente
Auf unserer Webseite sind derzeit noch einige PDF-Dokumente veröffentlicht, die nicht vollständig barrierefrei sind. Die Barrierefreiheit dieser Dokumente kann derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand hergestellt werden. Daher berufen wir uns auf die Ausnahmeregelung nach §4 Absatz 4 BITV NRW in Verbindung mit §10 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW).
Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Dokumente nach Möglichkeit zu ersetzen oder in barrierefreier Form nachzureichen. Sollten Sie ein bestimmtes nicht barrierefreies Dokument benötigen, kontaktieren Sie uns bitte - wir stellen Ihnen die Inhalte in einer barrierefreien Alternative zur Verfügung.
Hier können Sie barrierefreie Alternativen zu nicht barrierefreien Dokumenten anfordern:
E-Mail: info@gkd-re.de
Telefon: 02361 / 3033-0Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (BITV 2.0: 9.1.1.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen (BITV 2.0: 9.1.3.1)
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.2 Bedeutung der Reihenfolge (BITV 2.0: 9.1.3.2)
Fehlende Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Einige zentrale Inhalte dieser Webseite - insbesondere die Erklärung zur Barrierefreiheit selbst, Hinweise zum Feedback- und Durchsetzungsverfahre sowie zentrale Navigations- und Einstiegsinformationen - werden derzeit nicht in Deutscher Gebärdensprache (DGS) bereitgestellt. Damit fehlt für gehörlose oder gebärdensprachkompetente Nutzer:innen ein barrierefreier Zugang zu diesen Inhalten in ihrer primären Kommunikationsform.
Wir arbeiten verstärkt daran, diese zentralen Informationen zusätzlich als Video in Deutscher Gebärdensprache bereitzustellen. Die Bereitstellung erfolgt schrittweise im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.2.6 Gebärdensprache (aufgezeichnet) (BITV 2.0: 9.1.2.6)
- §4 Absatz 2 BITV NRW in Verbindung mit §10 Absatz 2 BGG NRW
Fehlende Inhalte in Leichter Sprache
Einige zentrale Informationen dieser Webseite liegen derzeit nicht in Leichter Sprache vor. Dadurch sind diese Inhalte für Personen mit kognitiven Einschränkungen oder geringer Sprachkompetenz nur eingeschränkt zugänglich.
Die Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache ist für bestimmte Inhalte gesetzlich vorgeschrieben (§4 Absatz 2 BITV NRW). Wir arbeiten daran, zentrale Informationen schrittweise auch in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
Betroffene Kriterien:
- §4 Absatz 2 BITV NRW in Verbindung mit §10 Absatz 2 BGG NRW
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit dieser Webseite zu verbessern. Neue Inhalte werden grundsätzlich barrierefrei bereitgestellt, bestehende Barrieren werden schrittweise im Rahmen der technischen und personellen Ressourcen behoben.
Unverhältnismäßige Belastung
Für einige Inhalte (z. B. ältere PDF-Dokumente oder eingebundene Drittanbieter-Dienste wie YouTube-Videos oder interaktive Karten) stellt die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von §4 Absatz 4 BITV NRW dar.
Wir arbeiten jedoch kontinuierlich daran, neue Inhalte barrierefrei bereitzustellen und bestehende Inhalte schrittweise anzupassen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 15.10.2025
und zuletzt überprüft am: 15.10.2025.Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung mittels manueller Tests auf Basis der Prüfschritte des BITV-Testverfahrens. Grundlage waren die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA gemäß Anhang 1 der BITV 2.0, unter Zuhilfenahme von unterstützenden Prüfwerkzeugen (z.B. ANDI, axe DevTools, WAVE).
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit dieser Webseite?Bitte kontaktieren Sie uns:
E-Mail: info@gkd-re.de
Telefon: 02361 / 3033-0Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von maximal 6 Wochen zu beantworten (§7 Absatz 1 BITV NRW).
Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten oder mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie das Durchsetzungsverfahren nach §7 BITV NRW bei der Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW einleiten.
Ziel des Verfahrens ist es, mit Hilfe einer unabhängigen Stelle eine Lösung zu finden, ohne ein Gerichtsverfahren führen zu müssen. Das Verfahren ist kostenlos.
Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik NRW
Ombudsstelle barrierefreie IT NRW
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Webseite: www.mags.nrw/barrierefreiheit ↗Die Ombudsstelle versucht gemeinsam mit Ihnen und der jeweiligen öffentlichen Stelle eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.